Pflicht zur Beauftragung eines Fachbetriebs für Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen


Welche Gerätetypen sind betroffen?

Die Regelung gilt vor allem für Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, also Systeme mit separaten Innen- und Außeneinheiten, die bei der Installation miteinander verbunden werden müssen und fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten Diese Verbindung betrifft den Kältekreislauf und erfordert fachliche Kenntnisse, weshalb sie ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden darf. Hierbei ist die Art der Wärmepumpe (Luft-Luft/Klimaanlage oder Luft-Wasser) irrelevant. 

Nicht betroffen sind hermetisch geschlossene Monoblock-Systeme, wie z. B. viele mobile Klimageräte oder vormontierte Wärmepumpen, bei denen der Kältekreislauf ab Werk vollständig geschlossen ist. Solche Geräte dürfen von Endverbrauchern selbst installiert und in Betrieb genommen werden, da kein Eingriff in das Kältemittelsystem erforderlich ist.


Ist ein zertifizierter Fachbetrieb zwingend erforderlich?

Ja, gemäß der aktuellen EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 und der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 dürfen Klimaanlagen und Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten, nur verkauft werden, wenn sichergestellt ist, dass die Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgt. Diese Vorschrift soll gewährleisten, dass der Umgang mit Kältemitteln fachgerecht erfolgt und Umwelt- sowie Sicherheitsrisiken minimiert werden.

Auch sogenannte Quick-Connect-Systeme mit vorkonfektionierten Anschlüssen ändern nichts an dieser Pflicht. Zwar erleichtern sie die Montage und verkürzen die Arbeitszeit des Technikers, dennoch bleibt die fachgerechte Verbindung durch einen zertifizierten Betrieb vorgeschrieben.


Warum ist die fachgerechte Inbetriebnahme wichtig?

✔️ Gesetzliche Konformität – Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben, vermeiden Strafen und haben volle Garantieansprüche.

✔️ Umweltschutz & Sicherheit – Eine unsachgemäße Handhabung kann zu Kältemittelaustritt und damit zu Umweltschäden oder technischen Defekten führen.

✔️ Herstellergarantie bleibt erhalten – Viele Hersteller verlangen eine fachgerechte Inbetriebnahme, damit die Garantie gültig bleibt.


Gibt es Ausnahmen oder Alternativen für private Endverbraucher?

Für private Endverbraucher gibt es keine generelle Ausnahme. Jedoch können Sie viele Arbeitsschritte vorab selber erledigen.

Der Gesetzgeber erlaubt es, Vorarbeiten wie die Montage von Innen- und Außeneinheit oder das Verlegen von Kältemittelleitungen selbst durchzuführen. Die entscheidende Verbindung der Kältemittelleitungen, die den Kältekreislauf schließt, muss jedoch zwingend durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen.


Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer eine solche Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb installiert oder verkauft, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Zusätzlich erlöschen bei einer nicht fachgerechten Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller. Neben den finanziellen Folgen besteht auch das Risiko von Umwelt- oder Gesundheitsschäden durch unsachgemäße Handhabung von Kältemitteln.



Wie wird die Einhaltung dieser Vorschriften kontrolliert?

Die Überprüfung erfolgt primär durch die Verkaufsstellen. Unternehmen, die Klimaanlagen oder Wärmepumpen mit F-Gas anbieten, müssen sicherstellen, dass der Käufer einen zertifizierten Installationsbetrieb benannt hat. Üblicherweise muss der Kunde vor dem Kauf eine Bescheinigung oder ein Formular ausfüllen, in dem der Fachbetrieb mit seiner Zertifizierungsnummer angegeben wird.

Händler sind verpflichtet, diese Informationen zu dokumentieren und für behördliche Kontrollen über mehrere Jahre aufzubewahren. Die zuständigen Umwelt- und Marktaufsichtsbehörden können diese Nachweise stichprobenartig oder anlassbezogen einfordern.


Zusammenfassung

Für den Kauf und die Installation einer Split-Klimaanlage oder Split-Wärmepumpe mit fluorierten Kältemitteln ist die Einbindung eines zertifizierten Fachbetriebs gesetzlich vorgeschrieben. Verbraucher können zwar vorbereitende Arbeiten wie die Montage von Geräteteilen selbst übernehmen, jedoch muss die kältefachliche Installation, insbesondere das Verbinden der Kältemittelleitungen, durch qualifiziertes Personal erfolgen.

Wer auf die Beauftragung eines Fachbetriebs verzichtet und die Installation eigenmächtig durchführt, verstößt gegen geltende Umweltvorschriften und riskiert hohe Strafen sowie den Verlust von Garantieansprüchen.

Quellen zu den relevanten Gesetztestexten: