1. BIMSCHV § 19 Ableitbedingungen für Abgase - gültig ab 01. Januar 2022
Änderung der Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
Um welche Änderung handelt es sich genau?
Hauptsächlich geht es um die firstnahe Anordnung der Schornsteinmündung. Zusätzlich muss diese den First um mindestens 40 cm überragen. Wir sprechen von einer firstnahen Anordnung, wenn:
- der horizontale Abstand vom First kleiner ist als der horizontale Abstand von der Traufe.
- und der vertikale Abstand vom First größer ist als der horizontaler Abstand vom First.
Wer ist von dieser Änderung der Verordnung betroffen?
Bei bestehenden und vor dem 01.01.2022 in Betrieb genommenen Abgassystemen gilt der Bestandsschutz. Bei einem Austausch der alten Feuerstätte ist ebenfalls keine Änderung erforderlich. Die neuen Ableitbedingungen Betreffen vorerst nur neuerrichtete Feuerstätten.
Was sind die Ziele der neuen Ableitbedingungen?
Durch die firstnahe Anordnung des Schornsteins sollen Restzirkulationszonen vermieden werden. Dadurch wird ein besserer Abtransport und Verdünnung der Abgase sichergestellt. So wird auch die gesundheitsgefährdende Belastung mit Schadstoffen im direkten Umfeld der Anlage gemindert. Besonders dicht bebaute Wohnsiedlungen profitieren durch die Verminderung der Rauchgas- und Geruchsbelästigungen.
Die detaillierten Änderungen der Verordnung entnehmen Sie bitte der folgenden PDF-Datei.